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Hans Derrer zu Gaugshausen (Geichszhawsen) bekundet: Er verkaufte an Heinz Breuel (Brüwelin), Bürger zu Hall, seine halbe Hube zu Gaugshausen, deren andere Hälfte sein Schwager Hans Bach besitzt, um 40 Gulden rheinisch. Er erhält zugleich das Erbrecht an der halben Hube und verpflichtet sich zur Gült von 2 Gulden rheinisch, 1 Herbsthuhn. Hauptrecht und Handlohn sollen 2 Gulden rheinisch betragen. Beim Wechsel von einer Hand in eine andere zahlt der Abgehende 2 Gulden rheinisch, der Auffahrende 1 Gulden zu Handlohn.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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