Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Sanitätspolizeiliche Verordnungen gegen ansteckende Krankheiten
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
C 20 I, Ib Nr. 1506 Bd. 4 (Benutzungsort: Magdeburg)
C 20 I (Benutzungsort: Magdeburg) Oberpräsident Magdeburg. Allgemeine Abteilung
Oberpräsident Magdeburg. Allgemeine Abteilung >> 11. Angelegenheiten des Gesundheitswesens, der Hygiene, Nahrungsmittelkontrolle, Reinhaltung von Wasser und Luft sowie der Tierhaltung >> 11.01. Gesundheitswesen, Medizinalverwaltung >> 11.01.05. Seuchenschutz und Seuchenbekämpfung sowie Umgang mit Leichen >> Sanitätspolizeiliche Verordnungen gegen ansteckende Krankheiten