Abt Heinrich Duden, Prior Dietrich Rham, Küster Raban Bötzler, Severin von Kamen, Kellner Bartholomäus Dülken und sämtliche Konventualen von Werden machen bekannt, daß sie wohlbedacht zur Lösung der Ländereien in der Barnscheider Aue den Eheleuten Ludger zu Barnscheid und Else, ihren Erben oder dem Inhaber dieser Urkunde eine Rente von zwölf Talern verkauft haben aus dem Hof Groß-Barnscheid, den die Käufer gepachtet haben. Die Rente ist jeweils am 11. November fällig. Die Rente kann mit 200 Talern bei dreimonatiger Kündigungsfrist zurückgekauft werden. Wird die Rente nicht richtig bezahlt, können die Käufer das genannte Gut pfänden und es bis zur völligen Bezahlung der Rente nutzen. Abt und Konvent haben ihnen die Eichelmast in einem bestimmten Bezirk zu Neukirchen zugestanden. Die Eheleute sollen dagegen die neulich aufgeworfenen Gräben bis zur Ruhr offen halten. - Es siegeln die Aussteller mit dem großen Siegel und dem Siegel ad causas.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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