Bruder Heinrich von Zipplingen, Komtur zu Ulm und Donauwörth und das Deutschhaus zu Ulm verpflichten sich gegenüber der Stadt Ulm, die ihnen einige Äcker gehört, keine steuerbaren Güter in Stadt und Mark mehr zu kaufen, zufallende innerhalb Jahresfrist zu verkaufen und einen Gütertausch nur mit Erlaubnis der Stadt vorzunehmen.