Schreiner (Bestand)
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E 5/65
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Eine Ordnung für das Geschworene Handwerk der Schreiner ist für 1535 nachgewiesen. 1568 wurde das bis dahin offenbar als Freie Kunst betriebene Handwerk der Büchsenschifter (-schäfter) in das Schreinerhandwerk eingebracht, deren Selbständigkeit in der Fertigung ihrer Ware (Schäfte für Feuerwaffen) ihnen jedoch nach einer Regelung von 1634 vorbehalten bleiben sollte.Die Schreiner arbeiteten naturgemäß insbesondere mit den Plattschlossern eng zusammen. Problematisch schien auch der Handel mit fremder Schreinerware auf dem Nürnberger Markt, diesbezüglich vorhandene Vorschriften und Ordnungen.Der vorliegende Bestand enthält vor allem Ordnungen, Meister- und Gesellenbücher und -verzeichnisse sowie Rechnungsmaterialien, auch mehrere Beschreibungen der Meisterstücke sind überliefert. Einige Dokumente befassen sich mit den Gesellenunruhen im Jahr 1798. Nur wenige Dokumente reichen bis in das 19. Jahrhundert. Besonders hinzuweisen ist auf ein aus Holztafeln gebundenes, allerdings stark beschädigtes, Ordnungs- und Meisterbuch von 1627-1730, des Weiteren eine Meisterliste (als Abschrift des 18. Jahrhunderts). Erwähnenswert ist der Umzug der Schreiner aus dem Jahr 1768, anlässlich dessen zwei Stiche und mehrere Lobreden überliefert sind.Im Zuge der Neuordnung der Handwerksarchive zwischen 1998 und 2003 erhielten die Archivalien die Einzelbestandssignatur E 5/65. Des Weiteren wurden einige Akten, die eindeutig dem Zirkelschmiedhandwerk zugeschrieben werden zum Bestand E 5/85 Zirkelschmiede zugeschlagen, die ehemalige Nr. 16 wurde der Urkundenreihe A 1 [jetzt A1 Nr. 1714 Nov. 14] zugewiesen, die ehemalige Nr. 23 wurde schon vor der Revisionierung dem Bestand A 8 Nr. 399 [Fotografte der sich im GNM befindlichen Zunftlade] zugeschlagen.
Einheiten: 23
Bestand
Deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.06.2025, 11:18 MESZ