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Paul Pfahlers zu Weimersheim Handlohnszahlung von dem ihm 1762 bereits zugeschriebenen elterlichen Hof, dann das künftig ohne vorherige Erlaubnis kein Minderjähriger zum Lehenträger eines Guts oder Hofs eingeschrieben werden solle
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Paul Pfahlers zu Weimersheim Handlohnszahlung von dem ihm 1762 bereits zugeschriebenen elterlichen Hof, dann das künftig ohne vorherige Erlaubnis kein Minderjähriger zum Lehenträger eines Guts oder Hofs eingeschrieben werden solle
Regierung von Mittelfranken, Kammer der Finanzen, Abg. 1909 504
Regierung von Mittelfranken, Kammer der Finanzen, Abg. 1909
Regierung von Mittelfranken, Kammer der Finanzen, Abg. 1909 >> Regierung von Mittelfranken, Kammer der Finanzen, Abg. 1909 >> I. Repertorium über die ehemalig markgräflich ansbachische Registratur (1400-1808) >> B. Spezialakten (alphabetisch nach Themen, dann ortsalphabetisch) >> Handlohn
1771-1772
Amtsbücher / Akten
ger
Medium: A = Analoges Archivalie
Pfahler, Paul
Weimersheim (Gde. Weißenburg i. Bay., Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen)