König Ladislaus I. von Böhmen quittiert den Herren in den Ländern Bautzen und Görlitz sowie den Städten Bautzen, Görlitz, Zittau, Lauban, Löbau und Kamenz Städten den Erhalt der von ihnen gezahlten Steuer und Hilfe und verspricht, dass diese weder durch ihn noch durch die ihm nachfolgenden böhmischen Könige rechtmäßig noch einmal eingefordert werden kann. Die Zahlung soll ihren Freiheiten und Rechten nicht abträglich sein.

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Archivverbund Stadtarchiv/Staatsfilialarchiv Bautzen
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