Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen den Brüdern Erpf und Swicker von Venningen Irrungen gehalten haben. Nachdem deswegen bereits einige Anlässe, Verträge, Testamente und anderes zwischen den Brüdern aufgerichtet worden waren, hat der Pfalzgraf sie zum heutigen Tag verhört. Mit Zustimmung beider Seiten hat Kurfürst Philipp sie zur Abstellung des Streits gütlich zu einem Schiedsaustrag mit jeweils zwei Zusätzen vor einem pfalzgräflichen Rat als Obmann vereint. Die fünf Schiedsleute sollen die Sache verhören und unter Verzicht auf weitere Rechtsmittel endlich entscheiden, der Pfalzgraf will beide Seiten bei dem erreichten Schied schirmen. Die Brüder haben den Abschied angenommen und die Einhaltung bei einer Pön von 600 Gulden, zu zahlen hälftig an die fürstliche Kammer und hälftig an den Geschädigten, gelobt, wobei der Pfalzgraf sich vorbehält, Übertretungen auch darüber hinaus mit Strafe und Haft zu ahnden. Erpf und Swicker erhalten jeweils eine Ausfertigung der Urkunde.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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