In addition to the technically required cookies, our website also uses cookies for statistical evaluation. You can also use the website without these cookies. By clicking on "I agree" you agree that we may set cookies for analysis purposes. You can see and change your cookie settings here.
Nierstein: Vidimirtes Bekenntniss Ludwigs Pfalzgrafen bei Rhein Erztruchsess, dass er Swobsburg, Nierstein und Dexheim vom Reich in Pfandesweise i...
Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 12 Orte, Buchstabe N >> 12.9 Nierstein
1473 Februar 18 (1417 Oktober 13 A)
Nierstein, Gemeinde ?
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: D. Altzey f. 4 a. b. Galli conf. 1417, vidimirt .... nach St. Valtinstag 1473
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Nierstein: Vidimirtes Bekenntniss Ludwigs Pfalzgrafen bei Rhein Erztruchsess, dass er Swobsburg, Nierstein und Dexheim vom Reich in Pfandesweise innehabe und den Gemeinden daselbst früntlich geredt sie und ihre Nachkommen bleiben zu lassen bei allen ihren ........ Freiheiten, Rechten, Gewohnheiten, die sie von Kaisern und Königen erworben, und auch die sie von Alters herbracht und besessen gehabt haben. Er habe auch von des Zolles wegen zu Oppenheim vernommen, wie derselbe Zoll wegen Nierstein und Dexheim gehalten ist, dabei er sie lassen will, also was in dem Gemark zu Nierstein und zu Dexheim was hat an Weinen, Früchten und anderes wächset und dazu K ........ , Ziegeln und gebacken Steinen, die in denselben Gemarken g .... öeyt werden, das alles soll auf Wasser noch auf Land mitzollen, und was auch in die vorgeschriebenen Dörfer und Gemarken geführt oder gebracht wird, zu Wasser oder zu Lande, was das ist das die Leute selber gebrauchen wollen, das soll nicht zollen. Was aber also dargeführt und niedergelegt und zu Rhein verkauft würde, davon soll man Zoll geben