Heinrich und Hans, Marschälle von Bieberstein, verpflichten sich, ihrer Schwester Agnes im Kloster Nimbschen auf Lebenszeit vier Rheinische Gulden zu geben und regeln deren Ansprüche auf Zahlungen an ihre andere Schwester Barbara im Kloster Döbeln für den Fall, dass jene vor Agnes sterben sollte.

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Sächsisches Staatsarchiv
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