Streitig ist eine Obligation über 450 Tlr. von 1584. Mattheis Ingen Oel, damals 18 Jahre alt und Diener seines Stiefvaters Johann Ferber (Verver), Händlers, und seiner Mutter Margret Marx, war im Auftrag seines Stiefvaters nach Köln gereist, um Wein zu kaufen, und hatte dort die obengenannte Summe bei Hermann Rinck, Propst zu Kleve, zu diesem Zweck aufgenommen. Er hatte ein Schreiben der Odilia von Orsoy an ihren Vetter Hermann Rinck bei sich, in dem diese ihren Vetter um die Auszahlung der Summe bat. Als Odilia von Orsoys Gatte den Mattheis Ingen Oel vor der 1. Instanz auf Rückzahlung des Kredites verklagte, wandte der Beschuldigte ein, er habe im Namen seines Stiefvaters und seiner Mutter gehandelt und außerdem habe sein Stiefvater bereits 234 Tlr., 5 1/2 Stüber an Odilia von Orsoy zurückgezahlt. Die beiden Vorinstanzen verurteilten ihn zur Rückzahlung der Obligation. Das RKG weist mit Urteil vom 24. Febr. 1615 die Appellation ab und an die Vorinstanz zurück. Es schließt sich damit wohl der Gerichtsstandseinrede der Appellaten wegen Unterschreitung der appellierfähigen Summe gemäß dem „privilegium de non appellando“ (450 Tlr. = 225 Goldgulden in Gold nach klev. Währung) an.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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