Pfalzgraf Karl [II.] überlässt Graf Karl Ludwig von Sayn-Wittgenstein, seinem Oberstallmeister, Obristen über ein Regiment zu Fuß und Gouverneur zu Frankenthal, an Stelle eines Lehens den Kirschgarthäuser Hof zu Eigen. Vorbehalten sind die Abgaben aus dem Hof an die pfläzische Kirchengüter-Verwaltung und die Pflicht des Hofeigentümers, die zugehörigen Rheinteiche in Stand zu halten. Siegler und Unterschrift: Aussteller