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Erbteilung zwischen den Kindern des am 22. Juli 1636 in Metz verstorbenen Ritters Pleikard von Helmstatt zu Hinsingen, Obrist, und seiner am 6. März 1639 in Straßburg verstorbenen Frau Anna Margarete geb. von Liebenstein, nämlich Pleikard, Obristleutnant, und seinen minderjährigen Geschwistern Johann [Friedrich] und Ursula Sophie, die letzteren vertreten durch ihren Vormund Friedrich vom Stein von Reichenstein. Da Zinsrechnungen und Inventare, auch Übersichten über den Lehenbesitz des Stammes nach vielen gen. Todesfällen fehlen, wird deren Teilung und Verwaltung auf später verschoben; Hinsingen wird gemeinsam verwaltet. Der Besitz der Mutter ist im Krieg in Württemberg vernichtet worden, soweit er nicht in Hinsingen ist oder nach Straßburg geflüchtet werden konnte; der Hinsinger Viehbestand wurde geraubt oder vom Erblasser in Metz zu seinem Unterhalt verkauft. Eingehend werden strittige Kleinodien und die Schuldenverteilung geregelt. Siegler und Unterschrift: Pleickard von Helmstatt, L. von Schmidberg, Engelhard Göler von Ravensburg, Johann Bernhard von Mentzingen, Johann Niklaus von Oberkirch, Friedrich vom Stein von Reichenstein

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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