Abt Hermann macht dem Kustos von Werden Raban Boetzler bekannt, daß er ihm auf Grund seines untadeligen Lebenswandels und anderer Verdienste wegen die durch den Tod des vorherigen Pfarrers, des Priors von Werden Anton Höffken frei gewordene Kirche St. Peter zu Hochemmerich auf sein Bitten hin verliehen hat. Der Abt stellt fest, daß das Patronatsrecht an der Kirche ihm gehört, Der Abt überträgt Raban die Seelsorge, die Hut der Reliquien und trägt ihm auf, sie nach Möglichkeit zu vermehren und verlorene zurückzugewinnen. Er weist alle Priester, Kleriker, Notare, Tabellionen an, Raban in den körperlichen und wirklichen Besitz der Kirche einzuweisen und dafür zu sorgen, daß er in den Genuß der mit der Kirche verbundenen Einkünfte gelangt. Anwesend waren Alexander Kuchenbecker (Kochen-), Richter in Werden, Peter Wintgens vor dem Kirchhof und Wilhelm Schlechtendahl, Rentmeister. - Es siegelt der Aussteller. Geschrieben von dem Sekretär des Abts und Notar Heinrich Isern von Emmerich.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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