Kurfürst Ernst befiehlt dem geistlichen Gericht Werl, dem Stift Geseke die Hälfte der Brüchten auszuhändigen. Die Regierung zu Arnsberg nimmt Bezug auf diesen Erlaß und weist den Geseker Bürgermeister Bertram an, dem Stiftsbäcker Alhard Magnus den abgenommenen Esel samt Korns zurückzugeben.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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