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4. Direktion des öffentlichen Unterrichts am Niederrhein
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AA 0635 Generalgouvernement vom Nieder- und Mittelrhein (AA 0635)
Generalgouvernement vom Nieder- und Mittelrhein (AA 0635)
Die Erneuerung des Schul- und Bildungswesens lag dem Generalgouverneur Sack besonders am Herzen. So erließ er am 16. Juli 1814 eine "Bekanntmachung und Aufforderung wegen der Volks- und Jugend-Bildung im Generalgouvernement des Nieder- und Mittel-Rheins", in der er ankündigte, daß er damit beschäftigt sei, "das ganze Schul- und Erziehungswesen .... einer genauen, durch fachkundige Männer geleiteten Revision zu unterwerfen" und alle "am geistigen National-Wohl" Interessierten um Mitteilung von Ideen und Vorschlägen bat (Journal II, Nr. 20 S. 96 – 99). Die in dieser Bekanntmachung in Aussicht gestellten "zweckmäßigen Organisations-Bestimmungen" erließ er am 24. Juli 1814 (ebd. Nr. 26, S. 124 ff.) Die Bearbeitung aller Gegenstände des Schul- und Erziehungswesens sollte in zwei Abteilungen erfolgen, der niederrheinischen und der mittelrheinischen. Die niederrheinische Abteilung war zuständig für das Roerdepartement und die verbliebenen Teile des Ourthe-, Niedermaas- und Sambre- und Maasdepartements, die mittelrheinische für das Wälderdepartement und die verbliebenen Teile des Rhein- und Mosel- und Saardepartements. Jeder dieser Abteilungen wurde ein Direktor des öffentlichen Unterrichts vorgesetzt, der unter der unmittelbaren und speziellen Leitung des Generalgouverneurs die sein Fach betreffenden Gegenstände bearbeitete. Zum Direktor des öffentlichen Unterrichts der niederrheinischen Provinzen wurde der ehemalige Direktor des Gymnasiums in Prenzlau, Karl Friedrich August Grashof ernannt. Direktor des öffentlichen Unterrichts in den mittelrheinischen Provinzen blieb Joseph Görres, den der Generalgouverneur des Mittelrheins am 23. April 1814 dazu ernannt hatte (vgl. Bär, Behördenverfassung, S. 76, 84; Zimmermann, Lehrerbildungswesen, Bd. 3, S. 11). In der Bekanntmachung vom 18. April 1816 (Journal VIII, Nr. 47, S. 385) wurden die beiden Schuldirektionen nicht eigens aufgelöst. Durch die Errichtung der Konsistorien Köln und Koblenz, die die Leitung der Schulgeschäfte übernahmen, hörte die Tätigkeit der Direktoren jedoch von selbst auf. Das Konsistorium zu Koblenz wurde am 22. April 1816 eröffnet, das Konsistorium zu Köln trat am 27. August 1816 in Wirksamkeit (Bär, Behördenverfassung, S. 153 ff.). Aus der Tätigkeit des Schuldirektors für die niederrheinischen Provinzen hat sich nur wenig Material erhalten. Es handelt sich im wesentlichen um Antworten auf den Fragebogen vom 15. August 1814 über den Stand des Schulwesens in den einzelnen Gemeinden, die der Generalgouverneur über die Gouvernementskommissare und Kreisdirektoren verschickt hatte (Amts-Blatt des Roerdepartements 1814, Nr. 121, S. 176 – 180). Die Akten des Schuldirektors für die mittelrheinischen Provinzen befinden sich im Landeshauptarchiv Koblenz (Bestand 358). Quellen und Literatur Generalgouvernement Nieder- und Mittelrhein Nr. 15, 45, 931; Oberpräsidium Köln Nr. 392a.- Journal II, Nr. 20, S. 96-99; Nr. 26, S. 124 ff.; Journal VIII, Nr. 47, S. 176-180. – Amts-Blatt des Roerdepartements 1814, Nr. 121, S. 176-80. – Neigebaur, Provisorische Verwaltungen, S. 117-124. – Vollheim, Provisorische Verwaltung, S. 208-229. – Bär, Behördenverfassung, S. 76, 84, 153ff – Zimmermann, Lehrerbildungs-und Volksschulwesen, S. 9-33, 42-46, 55-62.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.