Johann Adam [von Bicken] Kurfürst von Mainz bewilligt den Verkauf eines Vierundsechzigstels von Bönnigheim und Erligheim an Albrecht [IV.] von Liebenstein, hat ihn zum Lehnsempfang in seine Kanzlei bestellt und gibt ihm das Gekaufte zu Mannlehen, wie es die Verkäufer, die Brüder Georg Ludwig und Bernhard Dietrich von Auerbach, ausweislich einer Urkunde des Kurfürsten Wolfgang [von Dalberg] ddo. Aschaffenburg 1593 Januar 18 getragen haben; es folgt die Spezifikation der Güter [wie in U 87], dazu weitere Georg Ludwig von Auerbach abgekaufte Eigengüter, über die Albrecht gemäß Vertrag von 1588 ein unterschriebenes und gesiegeltes Verzeichnis übergeben soll. Albrecht hatte dem Georg Ludwig 300 fl geliehen; nachdem dieser sich aus näher ausgeführten Gründen außerstande gesehen hatte, die Schuldenlast abzutragen und die Seinen weiter zu erhalten, hat er seinen Anteil an Eigengütern und Lehen in der Ganerbschaft dem Gläubiger verkauft. Siegelankündigung des Ausstellers.