Kurfürst Philipp von der Pfalz und Bischof Lorenz von Würzburg einerseits und Ludwig von Hutten, Ritter, andererseits treffen eine Vereinbarung über den wiederkauf von Stadt, Schloss und Amt Lauda, die zur Zeit in Huttens Besitz sind. Der Bischof von Würzburg tritt von seinem beanspruchten Lösungsrecht zurück. Ludwig von Hutten soll Lauda zum nächstkommenden Peterstag an den Bischof überantworten, der ihm dafür 25.000 Gulden geben soll, die an den Pfalzgrafen weiterzureichen sind. Für Schäden, die Ludwig von Hutten wegen der Abtretung entstehen, wird der Pfalzgraf ihm 4.000 Gulden reichen. Es folgen weitere Rechte und Pflichten der Parteien bis zum Vollzug des Geschäfts.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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