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Georg, Sohn des Henne Smyt, und seine Frau Gute einerseits und Dietrich, Sohn des + Dile Mor, andererseits, alle wohnhaft im Dorf Eschhofen ('Esserßhoben'), bekunden, daß ihnen der Priester Arnolt Leulacke, genannt von Gemünden, Vikar und Kaplan des St. Michaelsaltars im St. Lubentiusstift zu Dietkirchen, mit Zustimmung von Dekan und Kapitel die 15 Morgen Landes, die der Altar in den drei Feldern zu Eschhofen besitzt, zu Erbrecht verliehen hat. Sie sollen aus dem Land zwei gleiche Teile machen, die bei jedem der beiden Stämme unverteilt, unbelastet und unvertauscht bleiben sollen, und davon durch einen Gewährsmann ('giichtigen heubtman') dem Kaplan jährlich nach Dietkirchen 3 1/2 Malter gutes, trockenes Korn und 4 Achtel guten Hafer Limburger Maß als ständige Pacht auf eigene Kosten und Gefahr zwischen dem 15. August und 8. September entrichten und alles Stroh ('allen buwe und(e) beßerunge'), das von dem Gelände anfällt, wieder darauf fahren. Der Kaplan soll dies jährlich mit etlichen Nachbaren aus Eschhofen besehen. Er soll sogleich unter ihnen einen Gewährsmann erwählen, der beim Tode eines Gewährsmannes das Gut mit 1 Gulden und einem Fastnachtshuhn empfangen soll. Will oder kann eine Partei nicht die Pacht zahlen, so kann die andere Partei deren Gut mit oder ohne Gericht an sich nehmen. - Siegel des Ritters Emmerich von Nassau und des Junkers Johann von Reifenberg, Amtmänner zu Diez, vor denen dieser Vertrag geschlossen ist.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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