1614 Mai 7 Philipp von und zu Neuhausen verschreibt die Hinterlassenschaft seiner +Gemahlin Helene Sophie von Neuhausen geb. von Roth, deren Nutznießung nach seinem Tod gemäß Eheabredung auf ihre beiden gemeinsamen Kinder Hans Wilhelm und Maria Dorothea von Neuhausen übergehen soll, nämlich das Heiratsgut in Höhe von 3500 fl zuzüglich 100 fl Eigengut sowie die in einem besonderen Inventar [s. U 174] aufgeführten Kleider, Kleinodien und Schmuckstücke einschließlich einer von Joachim Berthold von Roth stammenden goldenen Kette, die auf die Tochter übergehen soll, auf seinen Hof zu Neuhausen mit gen., näher beschriebenen Flurstücken, insgesamt 13 1/2 Morgen 24 Ruten. Siegler: 1) der A., 2) sein Bruder Marx von und zu Neuhausen und Alfdorf Ausf. Perg.-Libell, 3 Bll. - 2 Sg. in Holzkapsel an gelb-weißer Seidenschnur, 2. mit Deckel - Rv. Altsignatur(en): Nro. 5 d; - III C 5 d