Zwischen Kurfürst Philipp von der Pfalz und Johann I. [von Pfalz-Simmern], als Erbe Friedrichs I. [von Pfalz-Simmern] zu Sponheim, werden strittige Punkte geklärt, die bei der Lösung eines Sechstels vom Schloss Stromburg durch Friedrich entstanden waren. Johann erhält: 15 Pfund Heller jährlich aus Algesheim, die Handzinse zu Stromburg, die Mühle im dortigen Tal mit einem jährlichen Ertrag von 3 ½ Malter Korn, den Schirm, die verfallenen Lehen zu Dichtelbach, die Vogtei zu Engelstadt mit einem jährlichen Ertrag von 88 Gulden und 25 Malter Korn, die Äcker auf der Steige (uff der steigen). Weitere Punkte: Bezüglich der Bannmühle am Schloss mit einem Ertrag von 12 Malter Korn, der Wiesen zu Daxweiler und Schweppenhausen müssen noch Erkundigungen eingeholt werden. Die Schatzung Philipps im Amt Stromburg vor der Lösung wird diesem zugesprochen. Vom Hof zu Schimsheim soll Johann jährlich ein Sechstel vom Keller zu Stromburg erstattet werden, bis der Hof durch den "von Salle" [wohl Heppenheim genannt vom Saal, womöglich Antonius] gelöst ist. Der Amtmann Johanns soll im hinteren Haus eine Wohnung haben, diese aber dem jeweiligen Herrn überlassen, wenn er nach Stromburg käme. Mannschaft und Lehenschaft in Gemeinschaft gehalten und werden wechselweise vergeben, das erste Mal durch Los im Verhältnis 4 (Philipp) zu 1 (Johann) bestimmt. Friedrich von Rüdesheim als Burgmann Johanns schwört den Burgfrieden. Zugegen sind von Seiten Philipps: Blicker Landschad von Steinach, Hofmeister; Johann Kämmerer von Dalberg, Dompropst zu Worms und Kanzler; Simon von Balzhofen, Ritter und Vogt zu Heidelberg; Swicker von Sickingen, Amtmann zu Kreuznach; Dieter Landschad von Steinach, Amtmann zu Stromberg. Zugegen sind von Seiten Johanns: Siegfried von Löwenstein, Hofmeister; Johannes von Lambsheim, Kanzler; Johannes von Morschheim, Amtmann zu Kreuznach; Friedrich von Rüdesheim.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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