Vertrag zwischen Marquard Franz Leopold Freiherrn von Falkenstein, dem hochwürdigen freireichshochwohlgeborenen Herrn, römisch-kaiserlicher katholischer Majestät wirklicher Kämmerer, Generalfeldmarschall, Leutnant und Oberst über ein Regiment Kürassiere, Landkomtur der Ballei Elsass und Burgund, Komtur zu Altshausen, Deutschordensritter, einerseits und der Maria Antonia, Äbtissin, der freireichshochwohlgeborenen Frau, der Frau Priorin und dem Konvent des adeligen Stifts und Gotteshauses Wald andererseits, über den Zehnt zu Steckeln: Zwischen beiden Parteien war es zu Streitigkeiten gekommen, da der hohe Deutsche Ritterorden der Meinung ist, alle Novalia in den Pfarreien, in denen er seit alters her die Zehnten bezogen hat, sollten kraft der kanonischen Rechte und der Observanz im Reich ihm gehören; so beanspruchte er diesen auch auf dem sogenannten Steckeler Hof, der dem Kloster Wald gehört, wo der Deutsche Orden aber den Zehnt jure patronatus seu collaturae besitzt; dagegen wandte Wald ein, dass der Zisterzienserorden diesbezüglich vom Papst reich privilegiert sei. Man einigte sich auf Folgendes: 1. Der vorliegende Vergleich beeinträchtigt keine Privilegien der beiden Parteien. 2. Der Deutsche Orden übergibt dem Stift Wald den ganzen Zehnt und die Novalien im Bezirk des Steckeler Hofs auf ewige Zeiten zu freier Verfügung. 3. Das Stift Wald überlässt dem Deutschen Orden seinen eigenen Schupflehenshof zu Mindersdorf, den zurzeit Johannes Sorg besitzt und der jährlich 2 Gulden Geld, 1 Gulden für die Seefahrt, 120 Eier, 4 Hühner, 1 Henne, 2 Malter Vesen, 3 Malter Roggen und 2 Malter Haber Überlinger Maß und Währung zinst, mit allen Gerechtigkeiten zu freier Verfügung. Wald behält sich dabei den rückständigen Zins von Martini 1713 vor. 4. Ferner verpflichtet sich Wald, auf den Amtskasten des Deutschen Ordens zu Überlingen auf eigene Kosten jährlich als ewigen Zins oder Gült 1 Malter 8 Viertel Vesen, 1 Malter Roggen und 1 Malter Haber Überlinger Maß zu schicken. 5. Da dem Schupflehensmann Johannes Sorg beim Empfang des Lehens lebenslänglich vier weiße und acht schwarze Brote jährlich bei Lieferung der Abgaben versprochen wurden, erklärte sich Wald bereit, diese auch in Zukunft zu bezahlen. Nach dem Tod des Lehensmannes aber steht es dem Deutschen Orden frei, mit den folgenden Lehensbeständern nach Belieben zu verfahren. Unterschriften: 1) Landkomtur; 2) Äbtissin