Papst Martin V. teilt dem Abt des Benediktinerklosters Wiblingen [Stadt Ulm] mit, dass es wegen der ständigen Vikarie am Ulmer Münster zu Streitigkeiten zwischen Heinrich Neithardt auf der einen Seite sowie Jodok und Ulrich Gessler auf der anderen Seite gekommen ist. Nach Verzicht des Ulrich Gessler vor dem Kardinalbischof von Ostia war die Vikarie dem Jodok Gessler übertragen worden. Die Rechtmäßigkeit dieser Übertragung wird nun aber von Heinrich Neithardt angezweifelt, da Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm als Patronatsherren des Ulmer Münsters diesem Pfründentausch nicht zugestimmt haben. Jodok Gessler hat für diesen Fall seinen Verzicht auf die Vikarie erklärt. Der Papst beauftragt daher den Abt, die Angelegenheit unter Vorladung der Parteien und aller notwendigen Zeugen zu untersuchen. Sollten sich die Angaben des Heinrich Neithardt als korrekt erweisen und sollte sich herausstellen, dass die für diesen Fall von Jodok Gessler gegebene Verzichtserklärung freiwillig und ohne Zwang erfolgt ist, dann soll er dem Heinrich Neithardt die ständige Vikarie übertragen, sofern Bürgermeister und Rat der Stadt als Patronatsherren dazu ihre Zustimmung erteilen. Dafür soll dann Heinrich Neithardt aber auf einen Teil seiner kirchlichen Pfründen verzichten, während sich der Papst das Recht vorbehält, ihm für weitere Pfründen nach Anhörung der zuständigen Diözesanbischöfe die nötige Dispens zu erteilen.