Lippold von Stockheim urkundet, da ihm Herzog Franz II. von Sachsen-Lauenburg die Güter der Familie von Wittorf auf Lüdersburg und Jürgenstorf zu lehnen eingewilligt und die feierliche Belehnung jetzt nicht stattfinden könne, dass er in der festgesetzten Zeit zur Belehnung erscheinen werde. Mitlober: sein Schwager Erich Hans von Münchhausen. d.d. Schwarzenbeck, den 18. Mai ao. 93.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Schleswig-Holstein
Objekt beim Datenpartner