Vergleich, wornach die von Durmersheim von ihrer Forderung unvollkommenen Eckerits und Überschlags in den gemeinen Wäldern, der fremden Schweine halb, abstehen, die von Malsch bei reichem Eckerit in ihrem eigenen Wald Lindenhart, auch Bannholz und dem Berg, Lehenschweine unverhindert deren von Durmersheim von und nach den neun Wochen Eckeritszeit einschlagen dürfen, die von Malsch auf ihre Entschädigungsforderung gegen die Durmersheimer wegen Abätzung der 30 Malten Heidenkorns auf den Lindenharter Hofgütern verzichten und versprechen, weitern Besäung der Hofgüter mit Heidekorn in Habergalgen zu machen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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