Das Kloster Seligenthal überlässt Peter dem Glabsberger, Bürger zu Landshut, und seinen Erben den Hof zu Hader gegen eine ewige Gült von fünf Pfg. 30 La. Pfg., wofür dieser dem Kloster seinen eigenen Hof zu Hader, den Zehnten aus dem Teufelsgut und die Äcker zu Ergolding und Holzen verschreibt. S1: Katharina, Äbtissin von Kloster Seligenthal, S2: der Konvent von Kloster Seligenthal

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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