Ulrich Humpis, B. zu Ravensburg, erlaubt mit Zustimmung des Kirchherrn zu Moosheim (Moshain), Heinrich Bok, den geistlichen Schwestern Anna von Ulm, Irmla Helbling, Aellen Keller und Grete Lutold, ein Haus für eine Klause bei der Kirchenmauer zu bauen, um darin Gott zu dienen, und schenkt ihnen dafür eine Hofstatt mit Gärtlein, einen Kirchgang mit Chorfenstern und eine Hofreite mit allem Zugehör verzichtet für sich und seine "nachkommend in der hand" auf den Kirchensatz und verspricht ihnen Schirm und Schutz. Weitere Bestimmungen regeln die Anzahl der Schwestern (Höchstzahl 9, darunter nicht mehr als 6 Klausnerinnen), die Aufnahme neuer und den freiwilligen Austritt bzw. Ausschluß ungehorsamer Schwestern.
Vollständigen Titel anzeigen
Ulrich Humpis, B. zu Ravensburg, erlaubt mit Zustimmung des Kirchherrn zu Moosheim (Moshain), Heinrich Bok, den geistlichen Schwestern Anna von Ulm, Irmla Helbling, Aellen Keller und Grete Lutold, ein Haus für eine Klause bei der Kirchenmauer zu bauen, um darin Gott zu dienen, und schenkt ihnen dafür eine Hofstatt mit Gärtlein, einen Kirchgang mit Chorfenstern und eine Hofreite mit allem Zugehör verzichtet für sich und seine "nachkommend in der hand" auf den Kirchensatz und verspricht ihnen Schirm und Schutz. Weitere Bestimmungen regeln die Anzahl der Schwestern (Höchstzahl 9, darunter nicht mehr als 6 Klausnerinnen), die Aufnahme neuer und den freiwilligen Austritt bzw. Ausschluß ungehorsamer Schwestern.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 556 d U 2
Sign. (17./18.Jh.) N. 1.
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 556 d Sammlung Moosheim
Sammlung Moosheim >> Urkunden >> Papst Benedikt XIII. bestätigt die dem Orden des hl. Franziskus, dem Orden der hl. Klara und dem 3. Orden von seinen Vorgängern auf dem Heiligen Stuhl, von ihm selbst und vom Kardinals-Kollegium verliehenen und mit Ausstellungsdatum und Aussteller näher bezeichneten Privilegien. >> Verzeichnis der den Schwestern des 3. Ordens verliehenen päpstlichen Privilegien. >> Ulrich Humpis, B. zu Ravensburg, erlaubt auf Bitte und mit Zustimmung des Leutpriesters zu Moosheim (Moshain), Heinrich Bok, den ehrsamen geistlichen Schwestern Irmla Helbling, Grete Lutold und Aellen Keller, ein Haus für eine Klause zu Moosheim bei der Kirchenmauer zu erbauen, um darin Gott zu dienen, schenkt ihnen dafür eine Hofstatt mit dabeiliegendem Gärtlein und verzichtet für sich und seine "nachkommen in der hand" auf den Kirchensatz.
1387 September 17 (Di. n. Kreuzerhöhung)
Urkunden
Schaden: mehrfach eingerissen, Schrift stellenweise vergilbt und unleserlich
Siegler: 1. A.; 2. Heinrich Bok, Kirchherr zu Moosheim
Siegelbeschreibung: 2 S. (1: zerdrückt, unleserlich, abgegangen und in Leinensäckchen wieder angenäht; 2: abgegangen)
Siegler: 1. A.; 2. Heinrich Bok, Kirchherr zu Moosheim
Siegelbeschreibung: 2 S. (1: zerdrückt, unleserlich, abgegangen und in Leinensäckchen wieder angenäht; 2: abgegangen)
Bok, Heinrich
Helbling, Irmla
Humpis, Ulrich
Keller, Aellen
Lutold, Grete
Moosheim : Bad Saulgau SIG
Ravensburg RV
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:28 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
- Neuwürttembergische Herrschaften vor 1803/1806-1810 (Tektonik)
- Bistümer, Stifte, Klöster und Pfarreien (Tektonik)
- Augustinerkloster Kreuzlingen - Restituierte Klöster (Tektonik)
- Unter Joseph II. aufgehobene Frauenklöster (Bestand)
- Sammlung Moosheim (Bestand)
- Urkunden (Gliederung)
- Papst Benedikt XIII. bestätigt die dem Orden des hl. Franziskus, dem Orden der hl. Klara und dem 3. Orden von seinen Vorgängern auf dem Heiligen Stuhl, von ihm selbst und vom Kardinals-Kollegium verliehenen und mit Ausstellungsdatum und Aussteller näher bezeichneten Privilegien. (Archivale)
- Verzeichnis der den Schwestern des 3. Ordens verliehenen päpstlichen Privilegien. (Archivale)
- Ulrich Humpis, B. zu Ravensburg, erlaubt auf Bitte und mit Zustimmung des Leutpriesters zu Moosheim (Moshain), Heinrich Bok, den ehrsamen geistlichen Schwestern Irmla Helbling, Grete Lutold und Aellen Keller, ein Haus für eine Klause zu Moosheim bei der Kirchenmauer zu erbauen, um darin Gott zu dienen, schenkt ihnen dafür eine Hofstatt mit dabeiliegendem Gärtlein und verzichtet für sich und seine "nachkommen in der hand" auf den Kirchensatz. (Archivale)
- Ulrich Humpis, B. zu Ravensburg, erlaubt mit Zustimmung des Kirchherrn zu Moosheim (Moshain), Heinrich Bok, den geistlichen Schwestern Anna von Ulm, Irmla Helbling, Aellen Keller und Grete Lutold, ein Haus für eine Klause bei der Kirchenmauer zu bauen, um darin Gott zu dienen, und schenkt ihnen dafür eine Hofstatt mit Gärtlein, einen Kirchgang mit Chorfenstern und eine Hofreite mit allem Zugehör verzichtet für sich und seine "nachkommend in der hand" auf den Kirchensatz und verspricht ihnen Schirm und Schutz. Weitere Bestimmungen regeln die Anzahl der Schwestern (Höchstzahl 9, darunter nicht mehr als 6 Klausnerinnen), die Aufnahme neuer und den freiwilligen Austritt bzw. Ausschluß ungehorsamer Schwestern. (Archivale)