Bischof Georg zu Worms (erwählt und bestätigt) bekundet, dass er Eberhard von Gemmingen dem Jüngeren, des verstorbenen Eberhard des Älteren Sohn, für diesen und dessen Brüder Reinhard und Hans Walter folgende Güter, die Eberhard der Ältere von Bastian von Helmstatt gekauft hat, zu Mannlehen verliehen hat: Treschklingen (Dreschclingen), die neue und alte Burg, das Dorf mit Vogtei, Gericht, Wald, Wasser, Leuten, Gütern und allen Zugehörungen; zwei Höfe zu Treschklingen, die Hans von Neideck mit 200 Gulden vom Deutschen Orden an sich gelöst hat; einen Hof zu Bonfeld, der jährlich etwa 20 Malter Frucht als Hofgült erträgt.