Bernardt Abt zu Schöntal und Albrecht Dechant des Stifts zu Öhringen (Öringäwe) schlichten als Schiedsrichter den Streit zwischen Conrad Rychardt, Pfarrer zu Marlach, und Barbara von Stetten, Altaristin, und deren Konvent zu Gnadental um den Zehnten der Neugereute zum Heyern in der Dorfmark Eberstal. Das Kloster Gnadental ist durch Conradt Sluchterer, Schultheiß zu Gnadental, vertreten. Der Pfarrer beansprucht den Zehnten für seine Kirche, in deren Bezirk die Gereute gelegen sind. Das Kloster bestreitet die Neugereute als solche, indem es sich auf die undergemercke beruft und rechnet den Zehnten in den klösterlichen Zehnten zu Eberstal. Der Schiedsspruch wird im voraus von den Parteien eidlich als bindend anerkannt. Er lautet auf Zusprechung des Neugereutzehnten an die Pfarrkirche und Verurteilung des Klosters zu einer Entschädigung von 2 Malter Korn für den bisherigen Ausfall an diese.