Abt Leonhard von Kl. Adelberg beurkundet, daß er mit Rat des Kapitels seines Gotteshauses, "nachdem die löff diser zeit sich beschwerlich und seltzam erzögen und uns an unserm orden, religion alten wolherkomen cristenlichen cerimonien und ordnungen, auch unsern ... renten, gülten gütern, einkomen ... eintrag und gewaltige entsetzung ... begegnet, zu seinen solicitatorn, procuratorn, volmächtigen anwälten ..." erwählt und verordnet habe sich selbst und seine conventbrüder Johann Gerringer, Johann Lincker - alias Harchin, Ludwig Werner, Johann Pöß und Wilhelm Yelin. Der Abt und Convent, nämlich die Vorgenannten und der Prior M. Johann Stöcklin, Simon Stöcker, Petrus Lauch, Michael Ziegler, Michael Eninger unterschreiben.