Herzog Philipp Wilhelm bestätigt den hinsichtlich der Ausführung der in Urk. 86 beschriebenen Stiftung zwischen Balduin Gisbert von Gruithausen und P. Reim. Lenarp als Praeses Seminarii zu Düsseldorf getroffenen Vergleich (d. d. 28. August 1670), worin das Präsentationsrecht der Familie des Stifters respektive nach deren Aussterben des Besitzers des Schlosses Blumenthal anerkannt, jedoch dem Rektor des Jesuiten-Collegiums das Recht, jeden vierten Portionisten zu präsentieren, eingeräumt wird, und u. a. die zum Unterhalt der Seminaristen ausgeworfenen Fonds, die Bedingungen der Aufnahme der zu präsentierenden und die denselben bestimmten Räumlichkeiten spezifiziert werden. Auf je 1000 Taler Einkünfte soll ein Alumne kommen. G. Düsseldorff, den 13. Januarii Anno 1671. Mit aufgedrücktem Siegel. (Den eingerückten Vergleich hatten als Kontrahenten, Kommissare und Zeugen unterschrieben: Balduin Gisbert von Gruithausen, Mathias Merheim S. J., Provinzial der Rheinischen Provinz, Dechant Thomas Wendelen, Johann Egmondt, Rektor des Collegiums zu Düsseldorff, P.Reiner Lennarz, Praeses Seminarii, Wolfgang Wilhelm von Hugenpoet, Dr. Jacob Jansen, Dr. Johann Gottfried von Redinghoven.