Dr. Heinrich Neithardt, Domkustos zu Konstanz, Propst zu Wiesensteig und Pfarrer zu Ulm, erweitert die Bibliotheks- und Studienstiftung in der Neithardtkapelle um 50 fl. jährlichen Zins aus einem Gut, das er am 19.5.1498 von Ritter Heinrich von Landau und dessen Brüdern erworben hatte sowie um weitere 30 fl. jährlich aus seinen Besitzungen in Bühl. Zur Verwaltung und Pflege der Stiftung erlässt Neithardt eine Ordnung, u. a. Auswahlkriterien und Dotierungsrahmen für Hochschulstipendiaten sowie anstellungslose Doktoren nach deren Promotion. Auch sollen begabte Söhne der Neithardt für maximal drei Jahre ins Ausland geschickt werden, um die Kaufmannschaft zu erlernen, wofür sie bis zu 35 fl. jährlich erhalten können. Dazu kommt noch eine Unterstützung für in Not geratene Familienmitglieder. Bei Missbrauch der Stiftung sollen die Pfleger die Zahlungen einstellen. Jeder unterstützte Neithardt soll sich bei den Pflegern verschreiben und nicht ungebührliche Forderungen zu stellen. Bei einem Aussterben der Neithardt soll das Stiftungskapital den Töchtern armer Leute mit gutem Leumund zur Aussteuer dienen. Als Pfleger werden zunächst seine Vettern Dr. Gregor Neithardt, Domherr und Pfarrer zu Augsburg, sowie Heinrich Neithardt zu Ulm eingesetzt.