Notariats-Instrument über einen, zwischen dem Amtmann Jurien Tacke, Namens der Äbtissin zu Herdicke, und Johann Woelgendorp, geschlossenen Vergleich, zu Folge dessen die Äbtissin zwei Anewende vor der Hasekenstraße, auf sieben Stücke in der langen Hege und auf den alten Graben stoßend, befreit von Woelgendorps Ansprüchen, behalten soll; ebenso drei kurze Stücke auf der Mengerinck-Breite, auf den Narthufes-Graben stoßend, und die Woele, die in die Blynthove gehört, mit dem Saatlande; ferner soll Woelgendorp drei Stücke vor seinem Hause an dem Graben nächst der Brücke gelegen, erblich behalten, und dagegen ein ihm zugehöriges Stück unter dem Hoywege, auf den kurzen Mersch stoßend, der Äbtissin tauschweise überlassen; endlich soll Woelgendorp den Zaun, den er an dem Westkämpchen, das Mennemann unterhat, gesetzt hat, wegnehmen und an seine alte Stelle setzen, wie auch Hagemann den Zaun auf dem Graben vor dem kurzen Mersch an die Weiden setzen und erhalten soll.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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