Marx Hoffmeier aus Geiselbach, ins Gefängnis zu Tübingen eingeliefert, da er wegen Gotteslästerung unter dem Tor des Tübinger Schlosses den Burgfrieden gebrochen hatte, strenger Strafe verfallen, jedoch auf Bitten nach einiger Zeit begnadigt und mit der Auflage entlassen, der herzoglichen Hofhaltung nicht näher als drei Meilen zu kommen, gelobt eidlich, dies zu halten, und schwört U.