Graf Heinrich zu Kastell bewilligt den Christoph von Seckendorf, Amtmann zu Creglingen, seiner Ehefrau Dorothea, geb. Neustetter ihr Heiratsgut von 300 Gulden rheinisch auf seinem Teil am Kargenhof zu Krassolzheim (Grasseltzheim) zu verweisen, auf Lebenszeit seiner Frau, doch so, dass sein Teil von Kargendorf den 3. Teil besser sei als die 300 Gulden.