1512 November 6, Ehrenbreitstein Kurfürst Richard von Trier belehnt Johann von Steynembach als Vormund der Philippa von Rodheim und deren Sohn Mant Hoen von Hartenfels mit ihrem Teil des Manngelds von der Kellerei Montabaur, dazu mit ihrem Anteil an dem großen und kleinen Zehnten zu Pütschbach (Pitzbach) und zu Weroth (Wenerode), wie sie bereits Philippas Vater Gerhard von Rodheim und dessen Voreltern innegehabt hatten. Sg.: A. Or., Perg. (besch.), Sieg. abg.