Konrad Gasser und Ehefrau Anna Reschin bekennen, daß sie von Junker Hans von Freiburg, des Rats zu Überlingen, ein Gütlein zu Moos bestanden haben laut eines im folgenden inserierten Leihebriefs vom selben Datum. Das Erblehen war nach Melchior Hartmanns ("Hardtmans") Tod freigeworden. Zu dem Lehen gehört ein Haus mit Baum- und Krautgarten in Moos, angrenzend an die Buochgasse, die Allmende und den Baumgarten von Melchior Hardtmans Erben. Ferner gehören dazu Äcker im Esch gegen Heiligenholz, am Wolfacker, am Ohrlenberg, im Esch "im Wasserfall", an der Braiti jenseits des Weihers, im Esch "gegen der Mosher", 3/4 Mannmahd Wiese an Sigmaringer Acker und die Wiese Jakob Gassers. Der Beliehene entrichtet jährlich an Martini als Grund- und Lehengült je 1 Malter 8 Viertel Vesen und Hafer, 7 ß d Heugeld, 1/2 Viertel Eier, 3 Grashühner, 1 Fasnachthenne, alles in Überlinger Maß und Herrengültwährung. Nach Tod der Reschin fällt das Lehen auf Hartmanns Kinder Hans und Othilia, die er in der Ehe mit der Reschin gezeugt hatte.