Kurfürst Philipp von der Pfalz beurkundet, dass er durch seinen Burggrafen zu Alzey, Johann von Morschheim, mit denen von Dorn-Dürkheim übereingekommen ist, dass sie ihm eine jährliche Dorfbede zukommen lassen. Vorausgegangen war, dass Philipp Schlüchterer von Erfenstein und andere Edelleute, die das Dorf und Gericht zu Lehen gehabt hatten, dies dem Kurfürsten zurückgestellt haben, der daraufhin ein Hilfgeld begehrt hat, um dessen Unterlassung die Einwohner wegen ihrer Armut baten. Nun sollen sie erblich und ewig jährlich zu St. Martin [= 11.11.] dem pfalzgräflichen Landschreiber und Keller zu Alzey 30 Gulden an Gold, mit rechtem Gewicht nach kurfürstlicher Münze, und 50 Malter Hafer bezahlen. Der Kurfürst verpflichtet sich auch für seine Erben, sie mit keiner anderen oder höheren Bede zu beschweren, behält sich aber seine Obrigkeiten, Gerechtigkeiten, Fron- und Kriegsdienste, Gebot und Verbot, Vergehen, Frevel und Gerichtsbußen (unfelle) vor.