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Ritter Wolf von Affenstein und Bastian Rüdt von Collenberg, Vogt zu Mosbach, bestätigen, dass sie im Auftrag des Pfalzgrafen Ludwig am 21. August 1536 einen Streit über die Grenzen des Wimpfener Forstes auf Bischofsheimer Gemarkung zwischen folgenden Parteien geschlichtet haben: einerseits die Ganerben zu Bischofsheim, Philipp Jakob, Ritter, Johann, Alexander und Philipp von Helmstatt, vertreten durch letzteren und einen Kommissar des Bischofs von Worms als Eigentümer Bischofsheims, andererseits der Rat der Stadt Wimpfen, vertreten durch Nikolaus Strauß, Johann Burrer, Eberhard Tiel und Andreas Weiß. Die Ganerben sollen Wimpfen das sog. Kernhölzle im Tausch gegen ein anders bez. Waldstück herausgeben. Die Parteien können innerhalb eines Monats den Schiedsspruch annehmen, der mit dem Sekretsiegel des Pfalzgrafen ausgefertigt werden soll. Siegler: Aussteller

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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