Der gedawfft Hanns, Büger zu Wertheim, und Gerhuß, seine eheliche Hausfrau, bekennen, daß sie bei Kauf einer neben der ihrigen zu Wertheim gelegenen Behausung des Hanns Bramberger gen. Jegerheußlein, z.Z. seßhaft zu Bestenheid, 1 fl. Zins, den dieser jährlich auf Martini an Stiftung und Pfarrkirche zu Wertheim von einem Wingert zu zahlen hatte, für 20 fl. Kaufgeld mit übernommen und mit Einwilligung des Grafen Michel zu Wertheim die beiden zusammenliegenden Häuser dafür verpfändet haben. Der Zins ist mit 20 fl., die Hälfte mit 10 fl. bei zweimonatlicher Kündigung je auf Martini rückkäuflich.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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