Claus Täscheller, Bürger zu Waldsee, entscheidet in dem Rechtsstreit zwischen Abt Johann von Kloster Rot und Peter dem Mesner, Sohn des Mark Mesner. Schiedsleute für Rot sind Hans Wintergerst der Ältere und Hans Walther, beide Bürger zu Memmingen, für Peter Mesner: Peter Schilter von Waldsee und Jäck Äblin von Leutkirch. Mark Mesner als Vertreter seines Sohnes klagt mit seinem Sprecher Ulrich Kumpost, Bürger zu Memmingen, daß der Abt die Güter, welche dereinst zum Pfand gesetzt wurden, für die Summe von vierthalbhundert Heller, die das Kloster von den Kindern des Mark Mesner: Peter, Sebolon und Bertha geliehen hat, vernachlässige und ihm daraus großer Schaden entstehe. Laut Vertragsbrief sollen alle Güter, die namentlich aufgeführt werden, jederzeit mit Bauern besetzt und voll ausgenützt werden. Abt Johann mit seinem Vogt Hans Rupp d. Jüngeren, genannt der lange Rupp, Bürgermeister zu Memmingen, und ihrem Sprecher Heinrich Pfiffelmann wirft dagegen dem Kläger vor, die Güter vernachlässigt zu haben, wodurch dem Kloster Schaden entstehe. Das Gericht urteilt nach Beratung, daß das Kloster 5 Jahre Zahlungsaufschub für die Hauptsumme erhält, doch muß es in dieser Zeit jährlich 10 Malter Roggen, 12 Malter Haber und 4 Pfund Heller auf Weihnachten als Zins zahlen. Wird das Kloster mit diesen Leistungen säumig, so soll Peter Mesner die verpfändeten Güter angreifen, bis die Schuldsumme bezahlt ist. An der Summe von vierthalbhundert Heller ändert sich dadurch nichts. Die Nutzung und Besetzung der verpfändeten Güter verbleibt in den 5 Jahren aber dem Kloster. Siegler: Claus Täscheller, Peter Schilter, Hans Rupp d. Jüngere, Bürgermeister zu Memmingen. 1410, Memmingen, Datum des Tags unleserlich, nach Stadelhofer (I, 116) am St. Thomastag (2. Dezember). Orig. Perg., 3 Siegel fehlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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