Steffan und Hans Schwartz, Gebr., zu Seybertzhofen beurkunden, dass sie ihre 4/5 Teil an dem Eigen zu Seybertzhofen, das sie zur Hälfte von ihrem Vater Hans Schwartz ererbt und das andere durch Kauf an sich gebracht haben, den Schenken Christoph und Jörg zu Limpurg, Gebr., mit 1 Sch.H. württ. Währung in das Amt Gaildorf gültbar gemacht haben. Die Aussteller verpflichten sich, bei Weiterverkauf ihrer Anteile den Schenken das Vorkaufsrecht zu geben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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