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Bürgermeister, Rat und Bürger der Stadt Volkmarsen (volckmerssen) bekunden, daß Friedrich, Erzbischof von Köln und Herzog von Westfalen und Engern, ihnen die auf der Twiste am Almentor (amme Almendoer) zu Volkmarsen gelegene und ihm und seinem Stift gehörige Wassermühle genannt des Grevenmule laut folgender Urkunde zu Erbpacht gegeben habe: Erzbischof Friedrich bekundet, daß er seine Wassermühle auf der Twiste mit allem Zubehör, Beifang und Rechten an Bürgermeister, Rat und Bürger von Volkmarsen verpachtet habe. Sie sollen sie auf eigene Kosten instandhalten und jährlich 24 Malter Hartkorn kostenlos und ungeachtet des Bauzustandes der Mühle liefern, und zwar acht Malter Roggen am St. Michaels Tag [29. September], acht Malter Malz zu St. Petri Stuhlfeier [22. Februar] und acht Malter Roggen zu Pfingsten. Sie sind dazu verpflichtet, die Mühle ohne Anrechnung auf die Pachtsumme instandzuhalten und die Pacht auch bei Baufälligkeit der Mühle zu entrichten. Siegelankündigung des Erzbischofs. des neisten dinstages na sent matheus dage Bürgermeister, Rat und Bürger zu Volkmarsen bestätigen den Empfang der Mühle und verpflichten sich zur Entrichtung der Erbpacht. Siegelankündigung der Stadt Volkmarsen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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