Tegenhart von Gundelfingen, im Namen des wohlgeborenen Gf. Johannes von Sulz und von Gewalt Ks. Friedrichs [voller Titel] Hofrichter am kaiserlichen Hofgericht zu Rottweil, tut kund: Als er am Ausstellungstag auf dem Hof zu Rottweil an der offenen freien kaiserlichen Straße Gericht gesessen hat, erschien Melchior Bodmer, bevollmächtigter Prokurator und Anwalt des edlen Erhard von Gundelfingen sowie Unterschreiber (uunderschriber) des Hofgerichts, und klagte durch seinen Fürsprecher auf Acht und Anleitung gegen Andres Masculin (auch: Maschgulin, Mascluglin), Ammann zu Riedlingen (Rüdlingen), da dieser laut eines am Hofgericht gesprochenen Urteils das Ungeld zu Riedlingen nicht eingesammelt habe. Darauf ließ der wohlgelehrte Meister Jörg Hut, Unterschreiber des Hofgerichts und bevollmächtigter Anwalt des Beklagten, vortragen, Masculin habe gegen das am Hofgericht ergangene Urteil beim Ks. ordnungsgemäß Berufung eingelegt, daher dürfe die Sache am Hofgericht nicht mehr verhandelt werden. Dagegen ließ Melchior Bodmer antworten, der Ks. habe die Fortsetzung des Prozesses nicht inhibiert. Die Urteilssprecher entschieden einhellig, daß der Klage auf Acht und Anleitung zu entsprechen sei.