Michel Höwetter von Heimsheim, gef., weil er sich in einem Wirtshaus zu Heimsheim übermäßig betrunken und gotteslästerliche Reden geführt hatte, jedoch auf Fürbitten edler und unedler Gönner peinlicher Rechtfertigung enthoben und auf Geldstrafe und Bürgschaft hin freigelassen, verspricht, innerhalb der nächsten 14 Tage dem Leonberger Keller Werner Keller 5 fl und in den darauffolgenden 14 Tagen noch einmal 5 fl zu bezahlen und schwört U.