Schloß Brüggen,. Für Wolfgang Wilhelm Herzog von Jülich und Berg belehnt Johann Friedrich von Schaesberg, Amtmann zu Brüggen und Statthalter der dortigen Lehn- und Mannkammer, nach dem Tod des Johann von Boechholt zum Broeck (etwha im jaer 1611) dessen ältesten Sohn Johann Christoffer von Boechholt zum Broeck mit dem Lehngut zum Broeckhof mitsamt dessen Aussplissen und den beiden Mühlen und dazugehörenden Ländereien zur Lüttelforst und Bergh. Die Belehnung wird vollzogen, nachdem laut Edict vom 6. März 1622 die noch nicht bei der derzeitigen Regierung Wolfgang Wilhelms relevierten Lehen binnen 6 Wochen releviert werden müßten, was aber, wegen des Todes des Brüggener Amtmannes von Amstenrath dort unterblieben war. Daraufhin hatte Herzog Wolfgang Wilhelm im April negsthin aus Regensburg Amtmann von Schaesberg einen entsprechenden Specialbefehl zur Relevierung der Lehen seines Amtsbereiches zukommen lassen. Der Belehnte leistet den üblichen Lehnseid. Das Lehen ist alß ein Burcklehn zue empfangen und mit pferdt und harnisch wie sichs gephuerdt zuebethienen und zuvermhannen. - Zeugen: Adolf von Waldtoeß und Reinhard von Krickenbeck, Lehnsleute des Schlosses und der Mannkammer Brüggen. Ausf. Perg. S.S. Schaesbergs und Krickenbecks, Rest des S. Waldoes', Rückvermerk. Archiv von Pelden gen. Cloudt Nr. 331

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Kreisarchiv Viersen
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