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Friedberg, Burg: König Rudolf schließt mit Zustimmung beider Parteien einen Vertrag zwischen Burgmannen der Burg und den Bürgern der Stadt Friedberg: [1] die Bürger der Stadt und die Burgmannen sollen die Burg resp. Stadt weder zerstören, noch ihre Bewohner von dort vertreiben; [2] wenn dies doch geschieht, sollen die Bürger alle ihre Freiheiten, die Burgmannen ihre Lehen sowie die Freiheiten und Rechte verlieren; [3] wenn zwischen Burgmannen und Bürgern oder ihren Dienern ein Streit entsteht, soll dieser gemäß der in der Stadt geltenden Gewohnheit gerichtet werden; [4] die Burgmannen haben versprochen, niemanden in die Burg einzulassen, der die Stadt angreifen oder beschädigen könnte, und die Bürger versprechen den Burgmannen dasselbe. [2. Ausfertigung vgl. Nr. 571]

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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