Meinher [V.], Burggraf von Meißen, beurkundet für sich und in Vormundschaft seiner Vettern Meinher [VI.] und Berthold, dass Friedrich von Maltitz das Dorf Gostewitz (Goystewicz), das er vom Aussteller zu Lehen hatte, für 67 Schock breiter Groschen und 20 Groschen dem Abt Konrad und dem Konvent des Klosters Altzella (Celle sancte Marie) verkauft und aufgelassen hat. Er übereignet das Dorf Gostewitz (Goystuwicz) mit Zustimmung seiner oben genannten Vettern dem Kloster Altzella als Seelgerät (ad perpetuum testamentum) für seinen verstorbenen Bruder Hermann [III.] und dessen ebenfalls verstorbene Frau Willeburg sowie zur Vergebung seiner Sünden. Einen Wachzins an Getreide, den sogenannten Wachhafer (annonalem censum qui vulgariter dicitur wach weyse adir wach havir) sowie den dritten Pfennig von der Gerichtsbarkeit behält er jedoch sich und seinen Vettern vor. – Siegel des Burggrafen Meinher [V.] und seiner Vettern angekündigt. – die Ritter Johann von Miltitz (Mylticz), Johann und Dietrich von Schönberg (Schonenberg), Brüder; Reinhard und Dietrich von Honsberg (Hoynsberg); Hugo von Taubenheim (Tubinheym); Johann Heynrichow, Notar des Ausstellers.

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Sächsisches Staatsarchiv
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