Suchergebnisse
  • -7 von 1.443

Richter Hermann van den Wyer und die Schöffen zu Aachen, vor welchen der Priester Bartolomeus Loemans als Zinsheber des Kapitels U. L. F. daselbst die Sache des Letztern wider Hermann Duppenpiester vertreten, (der gegen die wegen verweigerten Zinses von jährlich 26 Schilling von dessen Kupfermühlen am Mühlenpaßbach vom Kapitel verhängte Pfändung protestiert hat), weisen, nachdem Duppenpiester auf die Vorladung nicht erschienen, daß das Kapitel den Streit gewonnen und dasselbe bei seinen jährlichen Zinsen auf Pfand und Unterpfand verbleiben solle. G. imme jair uns heren Duysent vunffhondert vunff ind zwentzich, des tzeenden daigs meyss.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner
Loading...