Search results
  • 841 of 3,415

Nicodemus Baur zu Reinsberg verkauft um 100 fl rh an Claus Vogelmann, Bürger zu Schwäbisch Hall, je ein Scheffel Dinkel und Hafer sowie zwei Herbsthühner und ein Fastnachtshuhn jährlicher und ewiger Herrengülte aus seinem Lehengut, gen. das Hertlinsdorf (abgeg., bei Wolpertshausen, SHA), das ansonsten nicht belastet noch verpfändet ist. Mit der Gülte ist die Verpflichtung der ordentlichen Aufgabe und Neupachtung bei allen künftigen Besitzwechseln "nach rechter herrngült geprauch, gewonhait vnd recht" sowie der Entrichtung von jeweils 10 fl Hauptrecht verbunden. Der Aussteller quittiert den Erhalt des Kaufpreises, gelobt auch namens seiner Nachkommen und Erben stets pünktliche Abgabenentrichtung und räumt dem Vogelmann und dessen Erben für den Fall von Versäumnissen Pfändungsrechte gegen sein Gut bis zur Höhe des entstandenen Schadens ein.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...